Umsatzsteuer Rückerstattung laut
EU-Richtlinie
In Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die lokale Umsatzsteuer und withholding tax für ausländische Steuerzahler rückerstattet werden. Obwohl diese Möglichkeit meistens bekannt ist, machen aus verschiedenen Gründen noch nicht alle davon Gebrauch. Während der Rückerstattung können die Antragsteller schon bei der Rechnungserstellung auf viele Probleme treffen. Das kann vom Rechnungstyp oder vom betroffenden Land abhängen, und - trotz der objektiven Regelung – sind auch beeinflussende Faktoren die Arbeitsauffassung und die Sachkenntnis des jeweiligen Sachbearbeiters. Außerdem kann auch die aktuelle Wirtschaftslage eines Landes Anomalien in der Sachbearbeitung verursachen, weswegen Geld verlorengehen kann. Leider betrachtet sich das Steueramt in wenigen Ländern, als ob es ein Dienstleistungsbetrieb wäre. Aber lassen wir diese schmerzhaften Einzelheiten, lassen Sie das unsere Probleme sein.
Die Firma VAT‘son arbeitet mit einer ganz einfachen Geld- und zweckbezogenen Mentalität. Als erste und wichtigste Aufgabe versuchen wir den gesamten, rückzahlbaren Betrag zu ermitteln. Während des Verfahrens helfen wir auch die eventuell formellen Fehler und buchhalterischen Probleme zu lösen. Wir sind bemüht die Steuerämter als Partner zu behandeln und versuchen die Arbeit der Mitarbeiter zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu entlasten. Überall pflegen wir direkten Kontakt zu den Steuerämtern, damit sich die Informationen zwischen dem Ausgangspunkt und dem Bestimmungsort nicht ändern. Im Interesse dessen versuchen wir mit den meisten Mitarbeitern in ihrer Muttersprache zu sprechen, was zurzeit die Abdeckung der Sprachgebiete: Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Rumänisch für unser Büro bedeutet. Unser Ziel ist es, durch unsere Kunden immer höhere Summen in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Typischerweise arbeiten wir auf Basis eines Erfolgshonorars, so haben wir also ein elementares Interesse an einer 100%-igen Rückerstattung. Wir arbeiten natürlich auch im Auftrag auf Basis eines fixen Honorars, meistens hängt die Konstruktion/die Art vom Bedarf des Kunden ab, wir sind flexibel.
Falls Ihre Firma von der Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer betroffen ist, oder weiß es nicht, möchte aber wissen ob die Möglichkeit gegeben ist, dann kontaktieren Sie uns bitte und wir können über die Möglichkeiten sprechen. Falls Sie schon mit einer wie unsere Dienstleistungsfirma arbeiten, können wir darüber verhandeln, ob wir Ihnen bessere Leistung anbieten können (schnellere, günstigere, größere Ermittlung des Rückerstattungsbetrages bei weniger Arbeit für den Auftraggeber).